Datenschutz – Casino Auszahlungsquote
Casino Auszahlungsquote rechnet Auszahlungsquoten nach und führt selbst kein Spiel und keine Zahlung aus. Es fällt hier nur an, was das Ausliefern der Seite und deren Messung verlangen.
Wer verantwortlich ist
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Herausgeber; Bezeichnung und Anschrift nennt das Impressum auf casinoauszahlungsquote.com. Dorthin gehen auch Anfragen zu Daten.
Serverprotokolle
Beim Abruf entstehen IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Adresse und Browsertyp. Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, das berechtigte Interesse an Betrieb und Sicherheit. Nach dreißig Tagen werden die Protokolle gelöscht.
Messung
Messdateien setzen eine Einwilligung voraus, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO in Verbindung mit § 25 TDDDG. Ohne sie bleibt die Messung aus, der Text nicht.
Wer die Daten zu sehen bekommt
Zugriff haben allein die Dienstleister für Server und Messung; sie handeln als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Verarbeitet einer davon außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, richtet sich das nach Art. 44 ff. DSGVO.
Welche Rechte bestehen
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch — Art. 15, 16, 17, 18, 20 und 21 DSGVO. Eine erteilte Einwilligung lässt sich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Wie schnell geantwortet wird
Die Antwort ergeht unverzüglich, spätestens binnen eines Monats. Die Frist kann nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO verlängert werden; der Grund wird dann genannt.
Beschwerde bei der Aufsicht
Art. 77 DSGVO eröffnet den Weg zur Aufsichtsbehörde, unabhängig davon, ob zuvor Kontakt zur Redaktion bestand.
