Ausländische Online-Casinos in Deutschland: Lizenz, Whitelist und Spielerschutz im Überblick
23 September 2026 – geprüft gegen die offizielle Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Die Annahme, eine maltesische oder curaçaoische Lizenz mache ein Casino automatisch auch in Deutschland legal, gehört zu den hartnäckigsten Irrtümern der Branche. Sie ist es wert, am Anfang ausgeräumt zu werden: Eine ausländische Genehmigung – gleich aus welchem EU- oder Karibikstaat – ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht, sondern steht ergänzend oder gar nicht daneben. Wer als deutscher Spieler ein „ausländisches Casino“ öffnet, hat es fast immer mit einer von zwei sehr verschiedenen Sorten Anbieter zu tun: einem, der über eine deutsche Konzession auf Landesebene verfügt und im Hintergrund eine maltesische Gesellschaft betreibt, oder einem, der schlicht keine deutsche Erlaubnis hat und vom deutschen Rechtsraum aus nicht hätte angesprochen werden dürfen.
Diese Seite zieht die Linie zwischen beiden Gruppen auf, ordnet acht Anbieter in sie ein und rechnet an einem konkreten Beispiel vor, was Bonusbedingungen in echten Zahlen bedeuten, wenn man sie zu Ende denkt. Sie empfiehlt keinen der genannten Anbieter zum Spielen – sie beschreibt nur, was die GGL-Whitelist, die Betreiberangaben und der Glücksspielstaatsvertrag 2021 über ihn hergeben.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtslage in Deutschland: warum eine ausländische Lizenz allein nicht reicht
- Verantwortungsvolles Spielen: was lizenzierte Anbieter leisten müssen
- Vergleich der acht Anbieter: Lizenzstatus, Bedingungen und was sie voneinander trennt
- Funktionsweise der Lizenzierung: warum die Whitelist mehr sagt als das Impressum
- Überblick: Wer in Deutschland welches Casino nutzen kann
- Umsatzrechnung: was Bonusbedingungen in echten Zahlen bedeuten
- Häufige Fragen zu ausländischen Online-Casinos in Deutschland
Rechtslage in Deutschland: warum eine ausländische Lizenz allein nicht reicht
Seit dem 1. Juli 2021 gilt in Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021). Er regelt seitdem zwei verschiedene Produkte: virtuelle Automatenspiele, also Online-Slots, mit einer bundesweiten Erlaubnis der GGL; und Online-Casinospiele, also Tisch- und Live-Spiele, deren Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 bei den Ländern liegt und die diese „selbst oder durch juristische Vertretung“ veranstalten dürfen. Die Konsequenz ist eine Lizenzlandschaft, die auf den ersten Blick ungewohnt aussieht: Die GGL-Whitelist führt in der Kategorie Online-Casinospiele nur fünf Einträge, und alle fünf sind keine Erlaubnisse der GGL selbst, sondern auf Landesebene erteilt – Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net und Tipico Karlsruhe unter Zuständigkeit Schleswig-Holstein sowie die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung unter Zuständigkeit Bayern. Eine Malta-Lizenz kann also als Trägerin einer deutschen Landeskonzession auftauchen, ohne dass der Anbieter deshalb ein „ausländisches Casino“ im umgangssprachlichen Sinn wäre.

Wer unter „virtuelle Automatenspiele“ auf der Whitelist steht, hat demgegenüber die bundesweite GGL-Erlaubnis. In dieser Kategorie listet die GGL-Whitelist mit Stand 07.09.2026 34 Einträge. Dazu kommen fünf Einträge unter „Online-Poker“ und 27 Einträge unter „Sportwetten“, insgesamt 166 Einträge über alle Kategorien hinweg. Slots-Anbieter dürfen nach § 22a Abs. 11 GlüStV 2021 keine Tischspiele anbieten und ihr Produkt nicht als „Online-Casino“ bezeichnen, weshalb die lizenzierten Betreiber im sichtbaren Fließtext fast immer „Online-Spielothek“ oder „Online-Spielbank“ schreiben und das Wort „Casino“ allenfalls im SEO-Titel auftaucht.
Unterhalb dieser beiden Gruppen bleibt das, was in der Werbung als „ausländisches Online-Casino“ firmiert: Anbieter mit Lizenzen aus Malta, Curaçao, Anjouan oder Gibraltar, die in der GGL-Whitelist schlicht nicht vorkommen. Sie sind keine „ausländischen Casinos, die auch für deutsche Spieler offen sind“, sondern schlicht keine in Deutschland zugelassene Anbieter. Eine belastbare Aussage „Marke X ist illegal“ liefert die GGL allerdings selbst nicht – sie veröffentlicht nur eine Whitelist, keine schwarze Liste; der einzige belastbare Beleg für „nicht lizenziert“ ist die Formulierung „X ist nicht in der Whitelist der GGL geführt (Stand 07.09.2026)“. Das ist juristisch ein Unterschied, praktisch jedoch einer, der für die Spielersicherheit keine Rolle spielt.
Die Konsequenzen stehen in den §§ 284, 285 StGB: Wer ein nicht zugelassenes Glücksspiel veranstaltet, macht sich bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe schuldig; wer daran teilnimmt, bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Die Vollziehung in der Praxis trifft die Veranstalter, nicht die Spieler – aber dass die Vollziehung an einer Stelle selten stattfindet, ist kein Freibrief an einer anderen.
Was die GGL-Whitelist zeigt – und was sie nicht zeigt
Die Whitelist ist eine HTML-Tabelle mit den Spalten Anbieter, Erlaubnis, Erlaubnisart, Vertriebsgebiet und einem Datumsstempel; sie wird von der GGL selbst gepflegt und täglich aktualisiert. Für Spieler ist sie die einzige amtliche Quelle, um zu prüfen, ob ein Anbieter in Deutschland zugelassen ist. Was sie nicht enthält: Angaben zu Spielerschutzmaßnahmen einzelner Anbieter, zu aktuellen Bonusaktionen oder zu Auszahlungsquoten; wer das sucht, muss auf den Whitelist-Eintrag klicken und die Anbieterseite selbst besuchen, oder auf das Impressum.
Wer mit Stand vom 07.09.2026 die Namen der gängigen Offshore-Marken in der Whitelist sucht – Rabona, N1 Casino, Slottica, Bizzo Casino, Ice Casino, Boomerang Bet, National Casino, Katsubet, Vulkan Vegas –, wird keine finden. Keine dieser Marken ist auf der GGL-Whitelist gelistet. Daraus lässt sich für jede einzelne Marke exakt eine Aussage ableiten: Sie hat in Deutschland keine Erlaubnis. Mehr sagt die Whitelist nicht; sie sagt insbesondere nicht „illegal“, weil dieser Begriff einer eigenen juristischen Würdigung vorbehalten bleibt, die nicht in den Aufgabenbereich der GGL fällt.
Spielerschutz nach GlüStV 2021: OASIS, LUGAS und das anbieterübergreifende Einzahlungslimit
Die Spielerschutzarchitektur in Deutschland ist nicht ein einheitliches Verhalten, sondern drei miteinander verzahnte Systeme. OASIS ist die Spielersperrdatei, in der jeder Spieler sich selbst oder von Dritten für mindestens ein Jahr sperren lassen kann; jeder lizenzierte Anbieter muss vor dem ersten Einsatz abfragen, ob der Spieler gesperrt ist. LUGAS besteht aus zwei Teilen: der Limitdatei, die das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von monatlich 1.000 € durchsetzt, und der Aktivitätsdatei, die paralleles Spiel bei mehreren Anbietern verhindert. Beide Systeme laufen zentral; jeder lizenzierte Anbieter ist angeschlossen. Offshore-Casinos sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen – wer dort spielt, hat weder die Sperre, die ausgesprochen wurde, noch das Limit, das ihm eigentlich zusteht.
Die weiteren Regeln sind auf der Anbieterseite zu spüren: Volle KYC vor dem ersten Einsatz, keine anonymen Zahlungen, nur Konten im eigenen Namen bei einem EU-regulierten Zahlungsdienstleister, keine Kryptowährungen. Bei virtuellen Automatenspielen gilt seit dem 1. Juli 2026 ein gestaffeltes Spieleinsatzlimit: 1 € pro Spin als Basis, 3 € ab 21 Jahren, 5 € ab 21 Jahren nach einer 90-tägigen Qualifikationsphase. Die Erhöhung ist optional für den Anbieter und läuft laut Verordnung am 31. Dezember 2027 aus. Dazu kommen die seit langem geltenden Regeln: mindestens 5 Sekunden zwischen zwei Spins, keine gleichzeitigen Spiele, kein Jackpot im klassischen Sinn – ein Gewinn muss nach § 22a GlüStV 2021 ein festes Vielfaches des Einsatzes sein.
Diese Regeln kosten den Anbieter Spielgeschwindigkeit und damit Bruttoertrag; das ist auch der Grund, warum die Auszahlungsquoten lizenzierter Anbieter in der Regel unter denen nicht lizenzierter Anbieter liegen. Der Spieler bekommt dafür ein Regelwerk, das ihn schützt, ohne dass er sich selbst darum kümmern muss.
Limits und Steuern: was lizenzierte Anbieter von Offshore-Anbietern trennt
Die Einsatz- und Einzahlungslimits haben einen doppelten Charakter. Sie sind Spielerschutz, weil sie verhindern, dass ein Spieler in einer emotionalen Situation mehr setzt, als er sich leisten kann. Sie sind gleichzeitig Marktdesign, weil sie Offshore-Anbieter nicht binden und so den Wettbewerbsvorteil der lizenzierten Anbieter schmälern. Das monatliche 1.000-€-Limit gilt anbieterübergreifend und kann gegen Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhöht werden; in der Praxis wird es nur selten erhöht.
Die Wettsteuer auf virtuelle Automatenspiele beträgt 5,3 % auf jeden Einsatz (§ 38 RennwLottG); bei Online-Poker und Online-Casinospielen gelten abweichende Sätze. Der Spieler spürt diese Steuer nicht direkt – sie wird vom Anbieter abgeführt –, aber sie schlägt sich in den Auszahlungsquoten nieder. Spielgewinne sind für Gelegenheitsspieler grundsätzlich steuerfrei; Kursgewinne aus Kryptowährungen, mit denen an Offshore-Anbietern häufig gezahlt wird, fallen unter § 23 EStG und sind nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Beide Aussagen sind Modellrechnungen und keine Steuerberatung; in konkreten Fällen ist ein Steuerberater die zuverlässigere Adresse.
Verantwortungsvolles Spielen: was lizenzierte Anbieter leisten müssen
Die Spielerschutz-Tools, die jeder lizenzierte Anbieter vorhalten muss, sind nicht ein einzelnes Stück Software, sondern ein Bündel aus Vorgaben, die ineinandergreifen. Wer sie nicht kennt, erkennt die Unterschiede zwischen lizenzierten und nicht lizenzierten Anbietern nicht – und die Unterschiede sind, auf das Verhalten im konkreten Fall heruntergebrochen, erheblich.
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat ist die wichtigste einzelne Regelung: Sie wird zentral über die LUGAS-Limitdatei gesetzt und gilt für alle GGL-lizenzierten Anbieter zusammen. Wer versucht, bei einem zweiten Anbieter einzuzahlen, wird abgewiesen. Die Auszahlungsquoten sind auf der Anbieterwebseite einzeln ausgewiesen – JackpotPiraten listet rund 1.300 Spiele von mehr als 16 Herstellern, BingBong rund 1.200 Spiele von mehr als 15 Herstellern; damit ist gemeint, dass der Anbieter die vom Spielhersteller angegebenen Auszahlungsquoten vollständig veröffentlicht, was Offshore-Anbieter in dieser Form nicht tun.
Die 5-Sekunden-Regel zwischen Spins wirkt wie eine kleine Unannehmlichkeit, hat aber zwei Effekte: Sie bremst das Spieltempo und damit den Bruttoertrag des Anbieters, und sie reduziert die Geschwindigkeit, mit der ein Spieler in einem Verlustlauf sein Limit aufbrauchen kann. Die Spielersperrdatei OASIS ist eine Selbst- oder Fremdsperre für mindestens ein Jahr; jeder Anbieter muss vor dem ersten Login eines neuen Spielers abfragen, ob eine Sperre vorliegt. Offshore-Anbieter fragen OASIS nicht ab, weil sie nicht angeschlossen sind; eine bestehende Sperre wirkt dort nicht.
Die Spielsucht-Früherkennung ist in Deutschland Pflicht und wird über das sogenannte „sozialverträgliche Spielmonitoring“ umgesetzt: Der Anbieter muss Verhaltensmuster erkennen, die auf problematisches Spiel hinweisen, und den Spieler ansprechen. Diese Pflicht ist im GlüStV 2021 und in den Ausführungsbestimmungen der GGL verankert. Offshore-Anbieter haben diese Pflicht nicht; sie haben auch keinen Anreiz, sie umzusetzen, weil sie mit dem Spieler kein langfristiges Vertragsverhältnis aufbauen müssen.
Was Spieler konkret tun können
Wer sich selbst aussperren lassen will, kann den Antrag bei jedem lizenzierten Anbieter oder direkt bei der GGL stellen. Die Mindestdauer beträgt ein Jahr; eine vorzeitige Aufhebung ist nur in eng definierten Ausnahmen möglich. Wer bereits bei einem Offshore-Anbieter spielt, kann sich selbst nicht über OASIS sperren lassen – der Anbieter fragt es nicht ab. In diesem Fall bleibt nur, das Spielen über die technische Seite zu unterbinden: Sperrung der Zahlungsmethoden, Nutzung von DNS-Filtern wie dem von der GGL empfohlenen Filter, oder – im äußersten Fall – Selbstausschluss über eine Schuldnerberatung.
Für Spieler mit niedrigem Budget ist das monatliche 1.000-€-Limit in der Regel ausreichend; wer höhere Einsätze plant, muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegenüber dem Anbieter nachweisen, was in der Praxis eine Gehaltsabrechnung oder einen vergleichbaren Beleg bedeutet. Die Erfahrung der GGL zeigt, dass die Erhöhung selten beantragt wird – wer sie beantragt, hat meist einen Anlass, der den Antrag rechtfertigt.
Vergleich der acht Anbieter: Lizenzstatus, Bedingungen und was sie voneinander trennt
Die folgende Übersicht ordnet die acht Anbieter nach dem Lizenzstatus, den die GGL-Whitelist hergibt, ergänzt um die Bedingungen, die jeder Anbieter selbst auf seiner Seite nennt. Die Tabelle ist nach Whitelist-Status sortiert: lizenzierte Anbieter oben, nicht lizenzierte unten. Ein Vergleich „besser / schlechter“ ist damit ausdrücklich nicht verbunden – die Tabelle beschreibt, was jeder Anbieter ist, nicht, was ein Spieler wählen sollte.
| Anbieter | Lizenzstatus (GGL-Whitelist) | Erlaubnisart | Beworbene Bedingungen |
|---|---|---|---|
| JackpotPiraten | Whitelist (GGL) | Virtuelle Automatenspiele, bundesweit | Freispiel-Aktionen (z. B. bis zu 310 Freispiele, bis zu 5.000 Freispiele ohne Einzahlung); Gewinngrenzen 75 € (Freispiele ohne Einzahlung) bzw. 200 € (Freispiele mit Einzahlung) |
| BingBong | Whitelist (GGL) | Virtuelle Automatenspiele, bundesweit | Freispiel-Aktionen (z. B. 295 Freispiele für Novoline-Slots, 10 Freispiele ohne Einzahlung); Gewinngrenzen wie beim aktuellen Aktions-Newsletter |
| DIE SPIELBANK | Whitelist (Land Sachsen-Anhalt) | Virtuelle Automatenspiele, staatlich | Bewirbt sich selbst als „erster staatlicher Anbieter“; öffentliche Bonusangaben nicht ausgewiesen |
| Merkur | Whitelist (Land Schleswig-Holstein) | Online-Casinospiele, Malta-Betreiberin | — |
| Tipico Games | Whitelist (GGL) | Virtuelle Automatenspiele, bundesweit | — |
| Wunderino | Whitelist (GGL) | Virtuelle Automatenspiele, bundesweit | — |
| Ice Casino | NICHT auf der Whitelist | Keine deutsche Erlaubnis | Rollover 40× auf Einzahlungsbonus, 35× auf Gewinne aus Freispielen |
| Slottica | NICHT auf der Whitelist | Keine deutsche Erlaubnis (Curaçao) | — |
Die Tabelle ist das eine; die Geschichten hinter den Zeilen das andere. Was sie nicht zeigt: dass JackpotPiraten und BingBong beide von der DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betrieben werden – ein und dasselbe Berliner Unternehmen mit Sitz in der Moritzstraße 23, eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter HRB 244176 B, Geschäftsführer Florian Werner. Die Erlaubnis besteht seit 27.04.2022; ein Enddatum veröffentlicht die GGL nicht. Die beiden Plattformen unterscheiden sich nur im Spielebestand – JackpotPiraten listet rund 1.300 Spiele von mehr als 16 Herstellern, BingBong rund 1.200 von mehr als 15. Beide Plattformen sind unter „Virtuelle Automatenspiele“ auf der Whitelist eingetragen, mit bundesweitem Vertriebsgebiet „länderübergreifend“. Tischspiele sind ausdrücklich nicht Teil der Erlaubnis.
DIE SPIELBANK wiederum ist ein staatliches: Die Plattform DIE SPIELBANK wird von der Sächsischen Spielbanken-GmbH & Co. KG betrieben, Erlaubnis erteilt durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Erlaubnisdatum nach Betreiberangabe 03.11.2022. Der Anbieter bewirbt sich selbst als „der erste staatliche Anbieter für virtuelles Automatenspiel in Deutschland“ und schreibt „Online-Spielbank“ statt „Casino“, auch wenn im SEO-Titel das Wort „Casino“ auftaucht. Bei den Online-Casinospielen tritt wiederum eine Besonderheit zutage: Merkur Bets Malta Limited – eine Malta-Gesellschaft – betreibt die Plattform unter einer schleswig-holsteinischen Landeskonzession. Das ist die Spielart von „ausländisch“, die in den Werbeversprechen meist nicht erwähnt wird: Eine ausländische Betreibergesellschaft mit deutscher Landeskonzession ist, rechtlich gesehen, ein deutscher Anbieter mit ausländischem Träger, nicht ein ausländischer Anbieter auf dem deutschen Markt.
Ice Casino und Slottica schließlich stehen als Beispiele für das, was die Suche nach „ausländischen Casinos“ im Internet in der Regel zutage fördert. Ice Casino wird nach Betreiberangabe von WhiteBox B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben (Company Number 155412); Slottica von Atlantic Management B.V. mit Sitz in Curaçao unter der Lizenz OGL/2024/1060/0472. Beide sind in der GGL-Whitelist nicht zu finden; sie sind nicht an OASIS angeschlossen, nicht an LUGAS, haben keine deutsche Erlaubnis und sind aus deutscher Sicht keine zugelassenen Anbieter.
Wie sich die Anbieter voneinander abgrenzen
Die vier lizenzierten Slot-Anbieter – JackpotPiraten, BingBong, Tipico Games und Wunderino – haben formal vergleichbare Erlaubnisse; sie unterscheiden sich im Spielebestand, in der Benutzeroberfläche, in den konkret beworbenen Aktionen und in der Trägerstruktur. JackpotPiraten und BingBong teilen sich denselben Träger und denselben Spielebestand teilweise, sind aber getrennte Marken mit eigenen Promotion-Kalendern. Tipico Games ist Teil der Tipico-Gruppe und teilt das Markenprofil mit dem Sportwettenanbieter. Wunderino wird von der Megapixel Entertainment Limited betrieben, einer Malta-Gesellschaft, die auch andere europäische Märkte bedient.
Die lizenzierten Online-Casinospiele – Merkur, NOVOLINE.DE, Skill On Net – unterscheiden sich von den Slot-Anbietern vor allem in der Erlaubnisart. Sie sind keine GGL-, sondern Landeskonzessionen; ihr Vertriebsgebiet ist auf das jeweilige Land beschränkt oder erfordert eine technische Sperre für die übrigen Bundesländer, wie sie § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 vorsieht. In der Praxis bedeutet das: Wer in Schleswig-Holstein wohnt, kann dort Merkur-Spiele legal nutzen; wer in Bayern wohnt, kann die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung nutzen.
Die Offshore-Anbieter – Ice Casino, Slottica – haben formal überhaupt keine deutsche Anbindung. Sie sind nach eigenem Selbstverständnis international tätig und richten sich an Spieler in Märkten, in denen ihre Curaçao-Lizenz als ausreichend gilt. Für deutsche Spieler heißt das: keine deutsche Aufsicht, kein OASIS, kein LUGAS, keine Spielerbeschwerdestelle, an die sich ein Spieler mit einer Streitfrage wenden kann. Curaçao-Lizenzen werden von der GGL in Europa als nicht gleichwertig anerkannt.
Funktionsweise der Lizenzierung: warum die Whitelist mehr sagt als das Impressum
Die Behauptung „wir sind ein lizenziertes Casino“ ist im Internet häufig und sagt wenig. Sie kann eine Malta-Lizenz meinen, eine Curaçao-Lizenz, eine Lizenz der Kahnawake Gaming Commission, eine Gibraltar-Lizenz – und in jedem Fall etwas anderes. Sie ist selten eine deutsche Lizenz, denn wer eine deutsche hat, schreibt in der Regel nicht „lizenziertes Casino“, sondern „Online-Spielothek“, „Online-Spielbank“ oder nennt die Erlaubnisart direkt.

Die GGL-Whitelist löst dieses Identifikationsproblem auf eine sehr bürokratische, sehr zuverlässige Weise: Sie ist eine zentrale Tabelle, die nur Anbieter mit deutscher Erlaubnis enthält. Wer dort steht, hat eine Erlaubnis; wer nicht dort steht, hat keine. Es gibt keine zweite Quelle, die dieser Aussage widerspricht. Die Whitelist enthält zu jedem Eintrag das Erlaubnisdatum, die Erlaubnisart (z. B. „Virtuelle Automatenspiele“ oder „Online-Casinospiele“), das Vertriebsgebiet (bundesweit oder auf ein Land beschränkt) und – in vielen Fällen – die Handelsregisternummer des Betreibers. Aus diesen vier Angaben lässt sich ein vollständiges Bild des Anbieters zusammensetzen, ohne dass man dessen Marketingtexte lesen muss.
Die Erlaubnisart entscheidet, was ein Anbieter überhaupt anbieten darf. Ein Anbieter mit „Virtuelle Automatenspiele“ darf Slots anbieten, aber keine Tischspiele und keine Live-Dealer-Spiele; ein Anbieter mit „Online-Casinospiele“ darf Roulette, Blackjack und vergleichbare Spiele anbieten, aber nicht in allen Bundesländern, weil diese Erlaubnis landesbezogen ist. Wer als Anbieter beides anbietet, braucht formal zwei Erlaubnisse – eine bundesweite für Slots und eine landesbezogene für Tischspiele. Die GGL-Whitelist trennt beide sauber, auch wenn die Erlaubnisinhaber gelegentlich dieselbe juristische Person sind. Die DGGS mbH etwa betreibt ausschließlich Slots; die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung betreibt ausschließlich Tischspiele; Merkur Bets Malta betreibt Tischspiele unter schleswig-holsteinischer Erlaubnis und keine Slots unter GGL-Erlaubnis.
Wie sich die Erlaubnis auf das Angebot auswirkt
Die Erlaubnisart schlägt sich unmittelbar im Produkt nieder. Slots-Anbieter dürfen keine progressiven Jackpots anbieten – ein Gewinn muss nach § 22a GlüStV 2021 ein festes Vielfaches des Einsatzes sein. Tischspiel-Anbieter dürfen keine progressiven Jackpots anbieten und sind an ähnliche Spielregeln gebunden. Beide Anbietergruppen müssen eine Vollausspielung der Auszahlungsquoten gewährleisten, was die Quoten in der Regel unter denen internationaler Anbieter ohne diese Auflagen hält.
Die Erlaubnis schlägt sich auch in der Werbung nieder. Slots-Anbieter müssen ihr Produkt nach § 22a Abs. 11 GlüStV 2021 nicht als „Online-Casino“ bezeichnen; sie schreiben „Online-Spielothek“ oder vermeiden die Produktkategorisierung ganz. Im Impressum von JackpotPiraten gibt die DGGS mbH die Geschäftstätigkeit wörtlich als „virtuelles Automatenspiel gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021“ an. Der HTML-Title enthält das Wort „Casino“ im SEO-Titel, der sichtbare Fließtext tut es nicht. Diese Trennung ist kein Zufall: Sie ist die direkte Folge der regulatorischen Vorgabe.
Welche Erlaubnisinhaber denselben Träger haben
Die DGGS mbH ist ein Beispiel für einen gemeinsamen Träger mehrerer Plattformen. Beide Plattformen – JackpotPiraten und BingBong – sind unter virtuellen Automatenspielen auf der Whitelist, beide haben bundesweites Vertriebsgebiet, beide werden von Florian Werner geführt. Die Plattformen sind formal getrennt, technisch vermutlich eng verzahnt. Ein Spieler, der bei JackpotPiraten.de gesperrt ist, ist nach Maßgabe von OASIS auch bei BingBong.de gesperrt, weil die Sperre anbieterübergreifend gilt, aber die Spielerdatei selbst wird vom Anbieter geführt.
Die staatliche Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG wiederum ist ein Beispiel für einen Träger, der nur eine Plattform betreibt – DIE SPIELBANK. Erteilt ist die Erlaubnis vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; das Vertriebsgebiet ist, wie bei allen staatlichen Anbietern, auf das Land Bayern beschränkt (die Konzession wird in Sachsen-Anhalt erteilt, das Angebot richtet sich an Spieler in Bayern).
Überblick: Wer in Deutschland welches Casino nutzen kann
In der Zusammenschau ergibt sich ein Bild, das sich in drei Sätzen sagen lässt.
Lizenzierte Anbieter in Deutschland gibt es in zwei Sorten: Slot-Anbieter mit bundesweiter GGL-Erlaubnis, wie JackpotPiraten, BingBong, Tipico Games, Wunderino und etwa 30 weitere; und Tischspiel-Anbieter mit landesbezogener Erlaubnis, wie Merkur (Schleswig-Holstein), NOVOLINE.DE (Schleswig-Holstein), Skill On Net (Schleswig-Holstein), Tipico Karlsruhe (Schleswig-Holstein) und die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung (Bayern). Beide Sorten sind an OASIS und LUGAS angeschlossen, müssen volle KYC leisten und unterliegen den Spieleinsatz- und Einzahlungslimits.
Ausländische Anbieter mit deutscher Anbindung sind keine eigene Sorte, sondern eine Untermenge der ersten: Merkur Bets Malta Limited etwa ist eine Malta-Gesellschaft, die unter schleswig-holsteinischer Landeskonzession Online-Casinospiele anbietet; sie ist, rechtlich gesehen, ein deutscher Anbieter mit ausländischem Träger, kein ausländischer Anbieter auf dem deutschen Markt.
Ausländische Anbieter ohne deutsche Anbindung sind die Mehrheit der im Internet beworbenen „ausländischen Casinos“. Sie haben keine deutsche Erlaubnis, sind nicht an OASIS und LUGAS angeschlossen, unterliegen keiner deutschen Aufsicht und fallen unter § 285 StGB. Sie sind nicht illegal, weil die GGL es sagt, sondern weil der Glücksspielstaatsvertrag 2021 und das Strafgesetzbuch sie nicht als zugelassene Anbieter in Deutschland anerkennen. Für den Spieler bedeutet das: kein Spielerschutz durch deutsche Stellen, keine Spielerbeschwerdestelle in Deutschland, keine Sicherheit, dass Auszahlungen tatsächlich erfolgen, und kein Schutz der persönlichen Daten nach deutschem Datenschutzrecht.
Wer als deutscher Spieler ein Casino sucht, hat damit eine sehr einfache Entscheidungsregel: Whitelist prüfen, GGL-Erlaubnis oder Landeskonzession feststellen, dann entscheiden, ob das eigene Produkt (Slots oder Tischspiele) zur Erlaubnis passt. Wer diesen Weg geht, ist auf der Seite der zugelassenen Anbieter; wer ihn nicht geht, spielt im Graubereich.
Was die Marktstruktur über die Spieler verrät
Der Marktmonitor der GGL beziffert die Spieleinsätze bei virtuellen Automatenspielen im ersten Quartal 2026 auf 1.201 Mio. € und im zweiten Quartal 2026 auf 1.214 Mio. €. Diese Zahlen geben das Volumen des regulierten Marktes wieder. Der Tätigkeitsbericht 2025 der GGL beziffert den nicht regulierten Anteil am Online-Glücksspielvolumen für das Jahr 2024 mit 23 % – entsprechend einer Kanalisierungsquote von 77 %. Für 2025 selbst weist die GGL keine eigenständigen Kennzahlen zur Größe des illegalen Marktes aus; sie stellt ausdrücklich klar, dass die Datenreihe 2024 endet.
Anders gesagt: Etwa jeder vierte Euro, der in Deutschland online verspielt wird, fließt an Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Das ist ein erheblicher Marktanteil, gemessen an der Strenge der Regulierung. Die Erklärung liegt nicht in mangelnder Aufklärung der Spieler – die Whitelist ist seit 2022 öffentlich und über die GGL-Adresse abrufbar – sondern in der Verfügbarkeit: Offshore-Anbieter werben aggressiv, akzeptieren Krypto und umgehen Zahlungswege, die lizenzierte Anbieter nicht nutzen dürfen. Sie haben ein Produkt, das auf dem deutschen Markt verboten ist, und sie haben einen Markt, der dieses Produkt nachfragt.
Umsatzrechnung: was Bonusbedingungen in echten Zahlen bedeuten
Lizenzierte Anbieter werben überwiegend mit Freispiel-Aktionen, nicht mit klassischen Einzahlungsboni. Offshore-Anbieter werben mit beiden. Ein klassischer Einzahlungsbonus mit 40× Rollover – wie er bei Ice Casino genannt wird – ist das eine, was ein Spieler konkret durchrechnen kann, um zu sehen, was ein „Bonus“ wirtschaftlich bedeutet.
Beispielrechnung: 100 € Bonus mit 40× Rollover
Wer bei einem Anbieter 100 € einzahlt und einen 100-%-Bonus erhält, hat 200 € auf dem Bonuskonto. Bei einem Rollover von 40× muss er 200 € × 40 = 8.000 € umsetzen, bevor eine Auszahlung möglich ist. Bei einem typischen Slot-Einsatz von 1 € pro Spin sind das 8.000 Spins. Bei einem durchschnittlichen RTP von 96 % verliert ein Spieler pro Spin etwa 4 Cent; bei 8.000 Spins ergibt das einen erwarteten Verlust von 320 €. Wer den Bonus ohne eigenes zusätzliches Geld freispielen will, zahlt also im Erwartungswert 320 € in das Casino ein, um am Ende die ursprünglichen 200 € (Einlage + Bonus) auszahlen zu lassen – ein Nettoverlust von 120 €, vorausgesetzt, er spielt nur den Bonus und keine eigenen Einlagen.
Diese Rechnung gilt unter der Annahme, dass nur der Bonus umgesetzt wird und der Spieler keine Einzahlungen über den ursprünglichen Bonus hinaus leistet. Sie unterstellt ferner, dass der Slot keine Funktionen hat, die den RTP während des Bonusspiels verändern – bei Slots mit Bonus-Kauf-Funktionen oder progressiven Jackpots verschiebt sich die Rechnung. Sie ist ein statistischer Erwartungswert, kein garantiertes Ergebnis für einen einzelnen Spieler.
Die Rechnung zeigt, was ein Rollover in der Praxis bedeutet: Der Bonus ist kein Geschenk, sondern ein Umsatzversprechen. Der erwartete Verlust ist die Kosten des Versprechens. Bei einem 35× Rollover auf Gewinne aus Freispielen – ebenfalls bei Ice Casino genannt – reduziert sich die Rechnung entsprechend: Wer 10 € an Freispielgewinnen erhält und diese 35× umsetzen muss, kommt auf 350 € Umsatz, etwa 14 € erwarteten Verlust und einen Auszahlungsbetrag von etwa 10 € abzüglich Verlust, also einen Nettoeffekt von etwa -4 €.
Warum diese Rechnung für deutsche Spieler in Offshore-Casinos besonders relevant ist
In Offshore-Casinos gibt es keine deutsche Spielerbeschwerdestelle, an die sich ein Spieler wenden kann, wenn der Anbieter die Auszahlung verweigert. Es gibt keine LUGAS-Limitdatei, die ihn schützt, wenn er die Kontrolle über sein Spiel verliert. Es gibt keine OASIS-Sperre, die ihn schützt, wenn er sich selbst sperren lassen will. Die Rechnung oben unterstellt, dass der Anbieter am Ende auszahlt; bei Offshore-Anbietern ist das eine Annahme, die empirisch weniger verlässlich ist als bei lizenzierten Anbietern, bei denen die GGL-Aufsicht die Auszahlungsprozesse prüft.
Für lizenzierte Anbieter gilt diese Rechnung nur eingeschränkt: Die meisten bewerben keine prozentualen Boni mit Rollover, sondern Freispiel-Aktionen mit festen Gewinngrenzen. Die Gewinngrenzen bei JackpotPiraten.de liegen nach Betreiberangabe bei 75 € für Freispiele ohne Einzahlung und 200 € für einzahlungsaktivierte Freispiele. Ein Spieler, der bei einer dieser Aktionen 50 € gewinnt, kann diesen Betrag nach Erfüllung der 1× Umsatzbedingung – wie sie bei der „Donnerstags-Jackpot“-Aktion am 03.09.2026 genannt wurde – auszahlen lassen. Der erwartete Verlust ist nicht der Bonuswert, sondern die Summe der Einsätze bis zur Auszahlungsreife. Bei 50 € Gewinn aus 10 Freispielen mit einem 1× Umsatz und 1 € Einsatz pro Spin sind das etwa 50 Spins, bei 96 % RTP etwa 2 € erwarteter Verlust, also etwa 4 % des Gewinns. Das ist eine erheblich andere Rechnung als die 120 € Nettoverlust beim 100 € Bonus mit 40× Rollover.
Der Einsatz, der die Rechnung trägt
Die Einsatzhöhe pro Spin ist in der Rechnung entscheidend. Bei einem lizenzierten Anbieter ist sie seit dem 1. Juli 2026 gedeckelt auf 1 € pro Spin als Basis, 3 € ab 21 Jahren und 5 € ab 21 Jahren nach einer 90-tägigen Qualifikationsphase. Bei Offshore-Anbietern gibt es kein solches Limit; ein Spieler kann auf 10 € pro Spin setzen, wenn er will, und verliert dann pro Spin auch 40 Cent bei 96 % RTP. Die Rechnung oben skaliert linear mit dem Einsatz, und wer den Einsatz verdoppelt, verdoppelt auch den erwarteten Verlust.
Die Mindestdauer zwischen Spins – 5 Sekunden beim lizenzierten Anbieter – ist in der Rechnung nicht berücksichtigt, weil sie keine Auswirkung auf den erwarteten Verlust pro Spin hat. Sie hat eine Auswirkung auf die Spieldauer: 8.000 Spins zu 5 Sekunden pro Spin sind 11,1 Stunden reines Klicken, ohne Spielzeit für Werbung, für Gewinnauszahlungen oder für logische Entscheidungen. Bei Offshore-Anbietern ohne diese Beschränkung kann ein automatisierter Spin-Automat die 8.000 Spins in einem Bruchteil der Zeit abwickeln – was den erwarteten Verlust pro Zeit, nicht pro Spin, erhöht.
Häufige Fragen zu ausländischen Online-Casinos in Deutschland
Sind ausländische Online-Casinos für deutsche Spieler legal?
Das kommt auf das Casino an. Wer eine deutsche Erlaubnis hat – sei es eine bundesweite GGL-Erlaubnis oder eine landesbezogene Erlaubnis nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 – ist zugelassen; eine ausländische Trägergesellschaft ändert daran nichts. Wer keine deutsche Erlaubnis hat und in Deutschland Spieler wirbt, ist nach §§ 284, 285 StGB strafbar; die Vollziehung trifft in der Praxis den Anbieter, nicht den Spieler.
Was unterscheidet ein maltesisches Casino von einem Anbieter mit Sitz in Curaçao?
Eine Malta-Lizenz wird von der Malta Gaming Authority ausgestellt und ist in der EU grundsätzlich anerkannt; in Deutschland ersetzt sie eine deutsche Erlaubnis nicht, kann aber Trägerin einer deutschen Landeskonzession sein, etwa bei Merkur Bets Malta. Eine Curaçao-Lizenz wird von der Curaçao Gaming Control Board ausgestellt und ist in der EU nicht als gleichwertig anerkannt; in der GGL-Whitelist tauchen Curaçao-Anbieter nicht auf. Beide Lizenzen sind nicht mit OASIS oder LUGAS verbunden.
Stehen alle ausländischen Casinos auf der GGL-Whitelist?
Nein. Auf der Whitelist stehen nur Anbieter mit deutscher Erlaubnis; Anbieter mit ausländischer Lizenz allein sind dort nicht zu finden. Die Whitelist ist mit 166 Einträgen über alle Kategorien hinweg klein genug, dass eine Suche nach einem Anbieternamen in der Regel eindeutig ausfällt.
Welche Konsequenzen drohen bei der Nutzung eines nicht gelisteten ausländischen Casinos?
Die Vollziehung in Deutschland richtet sich nach §§ 284, 285 StGB gegen den Anbieter; die Mitwirkung des Spielers ist nach § 285 StGB eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in der Praxis wird sie jedoch selten verfolgt. Gravierender sind die praktischen Risiken: kein OASIS, kein LUGAS, keine deutsche Spielerbeschwerdestelle, kein verlässlicher Auszahlungsprozess.
Warum sind manche ausländischen Anbieter trotzdem auf Landesebene erlaubt?
Weil § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 den Online-Casinospielbereich den Ländern überlassen. Diese können ihn selbst veranstalten oder durch eine juristische Vertretung veranstalten lassen – auch durch eine Malta-Gesellschaft wie Merkur Bets Malta. Die Lizenz ist in diesen Fällen eine deutsche Landeskonzession, auch wenn die Trägergesellschaft im Ausland sitzt.
Wie erkennt man, ob ein ausländisches Casino auf der Whitelist steht?
Durch eine Abfrage auf der GGL-Website. Die Whitelist wird täglich aktualisiert und enthält Anbietername, Erlaubnisart, Erlaubnisdatum und Vertriebsgebiet. Wer dort nicht steht, hat in Deutschland keine Erlaubnis; das ist die einzige amtliche Aussage, die sich aus dem Whitelist-Eintrag oder seinem Fehlen ableiten lässt.
Erstellt von der Redaktion von „Casino Auszahlungsquote”.
